Im Schloss Seefeld (bei München) biete ich vollständige Rechtsberatung im Bereich der Datenschutzgrundverordnung. Ich unterstütze Sie beim Erstellen aller Dokumente zum Schutz personenbezogener Daten gemäß den neuen Bestimmungen der DSGVO die ab dem 25. Mai 2018 auch in Deutschland gelten. Wir erstellen und prüfen insbesondere:

– Datenschutzhinweise für Kunden und Geschäftspartner

– Auftragsverarbeitungsverträge

– Datenschutzerklärungen für Ihre Website

– Einwilligungserklärungen für die Datenverarbeitung

– Vertraulichkeitsvereinbarungen für die Mitarbeiter

– Verarbeitungsverzeichnisse

Gebührenberechnung

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