Zu den Leistungen, die meine Kanzlei im Bereich des Mietrechts erbringt, gehören insbesondere die Vertragsgestaltung, die Kündigung des Mietverhältnisses, die gütliche Aufhebung von Mietverträgen sowie auch die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche. Im Namen des Mandanten prüfe ich, ob Ansprüche auf Mieterhöhung oder Mietminderung bestehen, ob eine Kündigung wirksam war, ob Ansprüche auf Rückzahlung der Mietkaution gegeben sind und ob die Nebenkostenabrechnung keine Fehler aufweist.