Meine langjährige berufliche Praxis als Fachanwältin für Steuerrecht im Bereich des Steuerrechts bezieht sich insbesondere auf:

– das Erstellen von Einkommensteuererklärungen (ESt), Gewerbesteuererklärungen (GewSt),  Erklärungen zur Körperschaftsteuer (KSt), Umsatzsteuererklärungen (USt)

– Prüfung der Steuerbescheide

– Antragsverfahren (z.B. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Stundung, Fristverlängerung)

– Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren, Klageverfahren)

– Buchhaltung und Bilanzierung / Jahresabschluss

– Unterstützung  bei der Wahl der Rechtsform

– Unterstützung bei Gründung eines Unternehmens

– Regelung der Unternehmensnachfolge

Ich biete eine vollständige Steuerberatung sowohl auf Deutsch als auch auf Polnisch.

Gebührenberechnung

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