Kindergeld bekommen Eltern für Ihre Kinder grundsätzlich bis zu deren 18. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein längerer Bezug möglich.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben einen Rechtsanspruch auf Elternzeit und können ab der Geburt eines Kindes Elterngeld beziehen.

Meine Kanzlei unterstützt Sie in allen Fragen zum Thema 

– Kindergeld 

– Kinderzuschlag 

– Elternzeit 

– Elterngeld 

Wir können die Anträge auch direkt online ausfüllen und an die zuständige Behörde übersenden. 

Gebührenberechnung

    Vor dem Absenden füllen Sie bitte das Pflichtfeld aus