Vorrangiges Ziel eines Insolvenzverfahrens ist die Forderungen der Gläubiger des Schuldners durch Verwertung des pfändbaren Schuldnervermögens zu erfüllen. Das Insolvenzverfahren bezweckt, möglichst allen Gläubigern zumindest einen geringen Anteil ihrer Forderungen auszubezahlen. Neben der Gläubigerbefriedigung sollte das Insolvenzverfahren insolventen natürlichen Personen die Möglichkeit zum wirtschaftlichen Neustart geben.

Ich biete Rechtsberatung im Bereich des Insolvenzrechts an. Ich vertrete Gläubiger bei der Forderungsanmeldung und im Widerspruchsverfahren. Die Kanzlei stellt Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners auch im Namen des Gläubigers. Das Recht ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners einzuleiten steht sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger zu. Sprechen Sie mit uns.

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