Sofern ein Titel und die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen, leite ich das Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner ein. Neben der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (z.B. Sachpfändung) sind auch eine Pfändung der Forderungen (z.B. Lohnansprüche oder Bankguthaben) und die Immobiliarvollstreckung möglich. Neben den Pfändungsanträgen können insbesondere Anträge auf Vermögensauskunft und Verhaftung des Schuldners gestellt werden.

Gebührenberechnung

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